Über uns
Aufgaben des Bundesverbandes
Der Bundesverband vertritt und koordiniert die Interessen der DGGL auf Bundesebene. Er unterstützt die organisatorische Arbeit der Landesverbände, der Arbeitskreise und des Gartennetz Deutschland, er vereint umfachreiche Expertise und fördert den Wissensaustausch untereinander. Zweimal jährlich organisiert er mit Unterstützung der Landesverbände die Landesverbandskonferenzen an wechselnden Veranstaltungsorten in ganz Deutschland.
Der Bundesverband publiziert jährliche Themenbücher und gibt die Fachzeitschrift „GARTEN + LANDSCHAFT“ heraus. Eine zentrale Aktivität ist zudem die Verleihung des DGGL-Kulturpreises.
Die Förderung von Aus- und Weiterbildung im Bereich der Landschaftsarchitektur ist ein besonderes Anliegen der DGGL: sie lobt - umgesetzt durch den Arbeitskreis Junge Landschaftsarchitekten - den "Ulrich-Wolf-Wettbewerb" aus.
Der Bundesverband kooperiert mit vielfältigen Partnern, beteiligt sich an Projekten und Initiativen wie dem "Initiativbündnis Historische Gärten im Klimawandel" und wirkt an deutschlandweiten Veranstaltungen, z.B. dem Bundeskongress der Grünen Verbände, mit. Für eigene Projekte, z.B. die Umsetzung des Rendezvous im Garten, akquiriert er Fördermittel und gewinnt Bündnispartner.
Der DGGL-Bundesverband berät Politik und Verwaltung, leistet Lobbyarbeit für grüne Themen und gibt fachliche Stellungnahmen ab. Er unterstützt die Erforschung und den Erhalt des Natur- und Kulturerbes und fordert Bürger:innen und Entscheidungsträger:innen zum Handeln auf.
Präsidium
Präsidentin
Prof. Dr.-Ing. Bettina Oppermann
Lehrgebiet "Freiraumpolitik und Planungskommunikation" am
Institut für Freiraumentwicklung der Leibniz Universität Hannover
Tel.: +49 (0)511 7625529
E-Mail:
Vizepräsident
Heino Grunert
ehemals Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg
Tel.: +49 (0)40 89019964
Mobil: +49 (0)171 2889077
E-Mail:
Vizepräsidentin
Felicitas Remmert
Geschäftsstellenleiterin
Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-Anhalt e.V.
Tel.: +49 (0)391 5934254
E-Mail:
Vizepräsidentin
Sabine Freifrau von Süsskind
Vertreterin des Gartennetz Deutschland in der DGGL
Kontaktdaten folgen
Vizepräsident
Dr. Michael Zirbel
ehemals Leiter des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Gütersloh
Tel.: +49 (0)171 9846451
E-Mail:
Bundesschatzmeister
Jürgen Rohrbach
ehemals Geschäftsführer der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Tel.: +49 (0)151 42554079
E-Mail:
Bundesgeschäftsstelle
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
Antje Popp
DGGL – Bundesgeschäftsstelle
Pariser Platz 6
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 78713613
E-Mail:
Beirat
Ein Beirat von bis zu sieben Mitgliedern berät das Präsidium in fachlichen Fragen zur Umsetzung der Ziele der DGGL. Die Beiratsvertreter:innen sind mehrheitlich DGGL-Mitglieder, bilden die fachliche und regionale Vielfalt des Verbandes ab und werden vom Präsidium für jeweils drei Jahre berufen. Der Beirat nimmt an der Konferenz der Landesverbände mit beratender Stimme teil.
Oliver Hoch
Geschäftsführer des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg
Tel.: +49 (0)33203 88960
Mobil: +49 (0)172 3878044
E-Mail:
Gabriele Bindert
Leiterin des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Ludwigshafen
Tel.: +49 (0)151 22331200
E-Mail:
Claudia Feldhaus
Garten- und Landschaftsplanerin, Kunsthistorikerin, Köln
Tel.: +49 (0)221 6809686
Mobil: +49 (0)171 1938262
E-Mail:
Andreas Bunk
Landschaftsarchitekt, Hamburg
Tel.: +49 (0)40 63976214
Mobil: +49 (0)179 3901411
E-Mail:
Satzung des Bundesverbandes
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL)
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V.", nachfolgend DGGL genannt, hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Verein fasst als Bundesverband die in den Ländern der Bundesrepublik bestehenden Landesverbände nach § 3 als ordentliche Mitglieder zusammen.
§ 2 Ziele und Aufgaben des Bundesverbandes
In Übereinstimmung mit den Satzungen der Landesverbände hat der Bundesverband folgende Ziele und Aufgaben:
(1) Zweck der DGGL ist die Förderung von Gartenkunst, Landschaftskultur, Naturschutz, Landschaftspflege und Freiraumentwicklung, insbesondere durch Förderung naturgerechter und nachhaltiger Initiativen und Aktivitäten. In diesem Sinne setzt sich die DGGL dafür ein, Natur und Landschaft langfristig in ihrem Erholungswert sowie in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu sichern und zu entwickeln sowie künstlerisch gestaltete Freiräume zu erhalten und zu schaffen.
Deshalb tritt die DGGL insbesondere ein für
- die Ziele der Naturschutzgesetze
- die Erhaltung und Sicherung historischer Freiräume, von Gartendenkmalen und historischen Landschaften
- die Förderung der Erforschung der Gartenkulturgeschichte
- die Entwicklung der zeitgenössischen Gartenkunst
- die Verbreitung einer lebendigen Garten-, Friedhofs- und Landschaftskultur und
- die Erhaltung und Entwicklung erlebnisreicher und vielfältig nutzbarer Freiräume.
(2) Die DGGL fördert im Rahmen des Gesellschaftszweckes Wissenschaft, Forschung, Lehre und Ausbildung in Schulen und Hochschulen im Bereich Garten- und Landschaftsarchitektur sowie Garten- und Landschaftsbau, insbesondere den beruflichen Nachwuchs. Die DGGL verfolgt ihre Ziele durch Publikationen, Vorträge, Stellungnahmen, Seminare und Kongresse. Sie gibt die Zeitschrift "Garten + Landschaft" heraus und vergibt einen Kulturpreis.(3) Die DGGL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder des Bundesverbandes sind die Landesverbände der DGGL, deren Satzungen sinngemäß dieser Satzung entsprechen müssen.(2) Außerordentliche Mitglieder der DGGL sind die Garteninitiativen und anderen juristischen Personen, die im Gartennetz Deutschland in der DGGL organisiert sind. Sie haben kein aktives oder passives Wahlrecht, jedoch ein Vorschlagsrecht. Das Gartennetz Deutschland in der DGGL gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Es können Fördermitglieder benannt werden. Dies sind juristische oder natürliche Personen, die die DGGL in ihren Zielsetzungen durch festgesetzte Förderbeiträge fördern. Sie sind berechtigt, die Bezeichnung „Fördermitglied der DGGL“ zu führen und an allen Veranstaltungen der DGGL teilzunehmen. Sie haben kein aktives oder passives Wahlrecht, jedoch ein Vorschlagsrecht.(4) Ordentliche Mitglieder der Landesverbände, Fördermitglieder und außerordentliche Mitglieder können wegen besonderer Verdienste um die DGGL zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Persönlichkeiten, die nicht der DGGL angehören, sich jedoch im Sinne der Ziele der DGGL besondere Verdienste erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft eines Landesverbandes endet mit dessen Auflösung, Austritt oder Ausschluss.(2) Der Ausschluss eines Landesverbandes erfolgt durch Beschluss der Konferenz der Landesverbände mit Zweidrittelmehrheit.(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied, nicht mehr den Namen "Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur - DGGL - Landesverband ......... e.V." zu führen. (4) Die Mitgliedschaft außerordentlicher Mitglieder oder Fördermitglieder endet mit der Löschung in der Mitgliederliste.
Die Löschung erfolgt
- a) durch Erklärung des Mitglieds mit eingeschriebenem Brief zum Jahresschluss mit Frist von drei Monaten,
- b) wenn die Voraussetzungen, die zur Aufnahme geführt haben, nicht mehr zutreffen; hierbei ist der Betroffene zu hören,
- c) wenn das Mitglied trotz dreimaliger Mahnung unter Fristsetzung mittels eingeschriebenem Brief mit der Zahlung eines Jahresbeitrages rückständig ist,
- d) durch Ausschluss.
(5) Die Löschung nach § 4 (4) b, c und d erfolgt durch Beschluss des Präsidiums.
§ 5 Rechte und Pflichten der Landesverbände und des Bundesverbandes
(1) Landesverbände und Bundesverband haben eng zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren und ihre Vorhaben miteinander abzustimmen.(2) Landesverbände und Bundesverband haben Anspruch auf gegenseitige Unterstützung.(3) In Erfüllung seiner Aufgaben greift der Bundesverband in die Kompetenzen der Landesverbände nur ein, wenn deren Maßnahmen gegen die Bundessatzung verstoßen oder ein Landesverband ein Tätigwerden innerhalb der eigenen Zuständigkeit ausdrücklich verlangt.(4) Dem Bundesverband obliegt
- a) die Verwirklichung der in § 2 genannten Ziele und Aufgaben der DGGL auf Bundes- und internationaler Ebene,
- b) die Erarbeitung von Leitlinien der DGGL.
(5) Bei Kompetenzstreitigkeiten entscheidet die Konferenz der Landesverbände.
§6 Organe des Bundesverbandes
Organe des Bundesverbandes sind
a) die Konferenz der Landesverbände
b) das Präsidium.
§ 7 Konferenz der Landesverbände
(1) Die Konferenz der Landesverbände besteht aus den von den Mitgliedsverbänden gesandten Vertreterinnen und Vertretern und den Mitgliedern des Präsidiums.(2) Jedes Mitglied des Präsidiums und jeder Landesverband hat je eine Stimme. Zählt ein Landesverband mehr als hundert Mitglieder, so steht ihm für je angefangene hundert Mitglieder eine weitere Stimme zu.(3) Die Konferenz der Landesverbände hat folgende Aufgaben
a) Entscheidung in allen Grundsatzfragen des Bundes, soweit nicht das Präsidium nach der Satzung zuständig ist oder die Konferenz der Landesverbände in einem konkreten Fall ausdrücklich ihre Kompetenz überträgt,
b) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Präsidiums, der Berichte der Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfer, der Jahresberichte der Bundesgeschäftsstelle sowie des Berichtes des Chefredakteurs oder der Chefredakteurin,
c) Entlastung des Präsidiums,
d) Festsetzung der Bundesbeiträge sowie der Mindestmitgliedsbeiträge der Landesverbände,
e) Festsetzung des Haushaltsplanes und Genehmigung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der Bilanz des Bundesverbandes,
f) Wahl des Präsidiums,
h) Bestimmung von Tag und Ort der Konferenz der Landesverbände,
i) Entscheidung über Zeitpunkt, Ort und Thema der Bundeskongresse,
k) Einsetzen von Arbeitskreisen.
(4) Bei Entscheidungen nach § 7 (3) b und c sind die Mitglieder des Präsidiums nicht stimmberechtigt.(5) Konferenzen der Landesverbände finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Außerordentliche Konferenzen der Landesverbände sind einzuberufen, wenn das Präsidium es beschließt oder mehr als ein Drittel der Landesverbände die Einberufung verlangt.6) Die Bundesgeschäftsstelle lädt schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung ein. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Die Tagesordnung wird vom Präsidium festgesetzt. Anträge von Landesverbänden, die 10 Tage vor der Sitzung in der Bundesgeschäftsstelle eingehen, müssen in die Tagesordnung aufgenommen werden. Über die Zulassung später erfolgter Anträge entscheidet die Konferenz der Landesverbände.
§ 8 Das Präsidium
(1) Das Präsidium setzt sich aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen sowie einem Schatzmeister oder einer Schatzmeisterin zusammen. Der Chefredakteur oder die Chefredakteurin der Zeitschrift Garten+ Landschaft nimmt an den Sitzungen des Präsidiums mit beratender Stimme teil. Das Präsidium bestimmt die Tätigkeit und Arbeitsweise der Bundesgeschäftsstelle.(2) Präsident/Präsidentin und Vizepräsidentin/-präsident bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder/jede von ihnen kann die DGGL allein vertreten.(3) Das Präsidium kann zur Erfüllung seiner Aufgaben sachkundige Mitglieder berufen. Im Einvernehmen mit einem Landesverband kann eine Aufgabe diesem übertragen werden.(4) Das Präsidium hat die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Beschlüsse der Konferenz der Landesverbände durchzuführen.
§ 9 Beirat
Ein Beirat aus bis zu 7 Mitgliedern berät das Präsidium in fachlichen Fragen zur Umsetzung der Ziele der DGGL. Eine Mehrheit des Beirates soll Mitglied der DGGL sein. Im Beirat ist die fachliche und regionale Vielfalt der DGGL zu berücksichtigen. Das Präsidium beruft die Mitglieder des Beirates jeweils für drei Jahre, es nimmt Vorschläge zur Berufung aus der DGGL entgegen. Der Beirat nimmt an der Konferenz der Landesverbände mit beratender Stimme teil.
§ 10 Bundesgeschäftsstelle
Den Organen und den Landesverbänden der DGGL steht eine Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung, die von einem Bundesgeschäftsführer oder einer Bundesgeschäftsführerin geleitet wird. Dieser oder diese untersteht unmittelbar dem Präsidium und ist in allen die Bundesgeschäftsstelle betreffenden Angelegenheiten besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB.
§11 Wahlen und Abstimmungen
(1) Der Präsident/die Präsidentin, die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen und die Kassenprüfer/Kassenprüferinnen werden auf die Dauer von zwei Jahren, der Schatzmeister/die Schatzmeisterin auf die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Das Vorschlagsrecht für einen/eine der vier Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen liegt beim Gartennetz Deutschland. Offene Wahl ist zulässig, wenn kein stimmberechtigter Wähler und keine stimmberechtigte Wählerin widerspricht.(2) Wiederwahlen sind zulässig. Der Präsident/die Präsidentin und die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentinnen dürfen nicht mehr als zweimal in das selbe Amt wiedergewählt werden.(3) Alle Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. § 4 und § 14 bleiben unberührt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Die Organe des Bundesverbandes sind nur beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.(4) Die Stimmabgabe kann nur persönlich erfolgen.
§ 12 Protokolle
Beratungen und Beschlüsse aller Organe sind in Protokollen festzuhalten. Die Niederschriften über die Sitzungen der Konferenz der Landesverbände sind ausführlich zu halten und von Sitzungsleiter oder Sitzungsleiterin und von Protokollführer oder Protokollführerin zu unterzeichnen.
§ 13 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder aller Gesellschaftsorgane sind ehrenamtlich tätig. Sie haben im Rahmen des Haushaltsplanes Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Das Präsidium setzt fest, welche Mitglieder in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung erhalten.
§ 14 Satzungsänderung, Auflösung der DGGL
(1) Die Auflösung der DGGL kann nur durch Beschluss der Konferenz der Landesverbände mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen. Bei Einberufung der Konferenz muss darauf hingewiesen werden, dass die Auflösung auf der Tagesordnung steht. § 7 gilt entsprechend.(2) Satzungsänderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen.(3) Bei Auflösung der DGGL oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fließt das Vermögen an den "Verein Bücherei des deutschen Gartenbaus", Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
§ 15 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die vorliegende Satzung wurde auf der Konferenz der Landesverbände der DGGL am 19. Juni 2004 in Dresden beschlossen und am 4. November 2004 in das Vereinsregister in Berlin eingetragen. Die Satzung wurde auf der Konferenz der Landesverbände der DGGL am 29. September 2006 in Halle geändert und diese am 5. Februar 2007 in das Vereinsregister in Berlin eingetragen. Die Konferenz der Landesverbände der DGGL beschloss am 17. März 2017 mehrere Änderungen. Diese geänderte Satzung wurde am 7. Dezember 2018 in das Vereinsregister in Berlin – Charlottenburg eingetragen. Die Satzung wurde auf der Konferenz der Landesverbände der DGGL am 04. November 2023 in Köln geändert. Diese geänderte Satzung wurde am 24.04.2024 in das Vereinsregister in Berlin-Charlottenburg eingetragen
Unsere Handlungsfelder
Lust – Werte – Erbe – Neuland
In der DGGL-Zukunftswerkstatt haben wir als Verband gemeinsam unsere strategischen Handlungsfelder und Ziele herausgearbeitet – stets mit den Fragen vor Augen: Was sind die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen? Was wollen wir? Es gibt viel zu tun.
1. LUST | Wir wollen Gartenlust wecken und Gärten mit allen Sinnen gemeinsam erleben!
Die DGGL …
… bietet vielfältige Garten-, Landschafts- und Naturerlebnisse für alle Sinne.
… steht für Mitmachkultur und bürgerschaftliches Engagement im Grünen.
… betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit über analoge und digitale Medien sowie im persönlichen Austausch.
2. WERTE | Wir wollen den umfassenden Wert von Gärten, Natur und Landschaft sowie urbanen Freiräumen anerkennen, vermitteln und erhalten!
Die DGGL …
… ist die Marke für den Kulturfaktor Grün.
… verankert den sozialen, ästhetischen und ökologischen Wert von Garten, Landschaft, Natur und urbanem Freiraum in der Gesellschaft.
… nimmt als überparteiliche Kraft politisch Einfluss und tritt dafür ein, die Anlage und Unterhaltung von Grünflächen als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge anzuerkennen.
3. ERBE | Wir wollen die Erhaltung bedeutender historischer Gärten, Landschaften und urbaner Freiräume kompetent, ganzheitlich und aktiv fördern!
Die DGGL …
… vertritt aus ihrer langjährigen Tradition heraus das garten- und landschaftskulturelle Erbe kompetent und allgemein verständlich.
… engagiert sich für eine ganzheitliche Erhaltung des garten- und landschaftskulturellen Erbes im Einklang mit dem Naturschutz.
… trägt dazu bei, durch Unterstützung innovativer Ansätze die grüne Identität von Orten zu erhalten und weiterzuentwickeln.
4. NEULAND | Wir wollen neue Ideen und Konzepte in ästhetischer, sozialer und ökologischer Verantwortung fördern!
Die DGGL …
… ist Forum für kreative Köpfe und Denklabor für neue Konzepte in nationaler und internationaler Kooperation.
… ist unabhängige Wegbereiterin für die Umsetzung innovativer Projekte.
… ist Ansprechpartnerin für Lehre und Forschung: Das Bewusstsein für den Kulturfaktor Grün wird in der Ausbildung aller grünen Fachberufe – ob Gärtner:in oder Planer:in – verankert.
Unser Leitbild
Natur und grüne Kultur
Die DGGL ist die gesellschaftliche Kraft für Garten- und Landschaftskultur in Deutschland. In sechzehn Landesverbänden und dem Bundesverband engagieren sich Fachleute und Gartenbegeisterte gemeinsam für historische Gärten, moderne Landschaftsarchitektur, urbane Gartenkultur und gewachsene Kulturlandschaften.
Gartenlust wecken
Gärten schaffen, erhalten und erleben: Die DGGL weckt Begeisterung für Gärten, vermittelt Wissen – und führt Menschen zusammen, die diese Leidenschaft teilen.
Bewusstsein schaffen
Gestaltetes Grün als kulturellen Wert erkennen: Die DGGL macht die Geschichte historischer Anlagen erlebbar, zeigt die Schönheit gut gestalteter Gärten und Parks, vermittelt die soziale Bedeutung von Spiel-, Sport und Erholungsanlagen – und schafft Verständnis für die ökologische und kulturelle Bedeutung der gestalteten Natur.
Einfluss nehmen
Politik, Verwaltung und Gesellschaft vom Wert des Freiraums, des gestalteten Grüns und der Landschaft überzeugen: Die DGGL tritt auf allen Ebenen konsequent dafür ein, Gärten, Parks und Spielflächen ästhetisch, funktional und ökologisch hochwertig zu gestalten sowie bestehende Freiflächen und Kulturlandschaften mit qualifizierter Pflege zu erhalten. Die DGGL setzt sich dafür ein, das Wissen um Garten- und Landschaftskultur in der Aus- und Weiterbildung fachübergreifend zu verankern.
Bewährtes erhalten
Historische Gärten und bedeutende Landschaften als kulturelles Erbe erhalten: Die DGGL engagiert sich für die Erforschung und Erhaltung historischer Gärten und Parks sowie der Kulturlandschaft.
Neues entwickeln
Neue Grün- und Freiräume mit gestalterischem Anspruch, in sozialer und ökologischer Verantwortung gestalten: Die DGGL setzt sich dafür ein, bei Planung und Bau von Anlagen neuen Ideen und kreativen Lösungen angemessen Raum zu geben.
Demokratie leben
Demokratie mit Leben erfüllen: Die DGGL versteht sich als unabhängiges Forum mit demokratischer Willensbildung in föderaler Struktur. Sie vereinigt in ihren Arbeitskreisen umfangreiches Expertenwissen und steht in den Landesverbänden allen Interessierten als breit angelegtes Netzwerk offen.
Gartenkunst und Landschaftskultur
Kunst und Natur sei eines nur
Ein Garten ist ein idealer Ort,
um sich auf die großen Fragen einzulassen.
Charles Jencks
Moderne wie historische Parks, Gärten und Anlagen, gewachsene Kultur- und Naturlandschaften erhalten und weiterentwickeln, aber auch neue Stadt- und Freiräume, urbane Gartenkultur und zeitgenössische Landschaftsarchitektur entdecken und fördern sowie deren Auswirkungen untersuchen – das sind die Themen und Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL).
Bewährtes erhalten, auf neue Entwicklungen reagieren und sich einbringen: Menschen, die sich beruflich und privat für Garten- und Landschaftskultur sowie urbane und naturnahe Freiräume interessieren und begeistern, kommen in der DGGL zusammen, um sich gemeinsam zu engagieren – für Gartenkunst und Landschaftskultur im öffentlichen und privaten Raum.
Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, aktiv in allen Bundesländern, mit einer Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Die DGGL ist ein unabhängiger, berufs- und parteipolitisch neutraler Bundesverband. Die Landesverbände arbeiten eigenständig und wirken vor Ort: Sie sind Ansprechpartner für alle Interessierten und Bündnispartner.
Unter den Mitgliedern finden sich Fachleute und Gartenbegeisterte aus allen Regionen und jedweden Alters: Ob Landschaftsarchitekt:in, -planer:in oder -gestalter:in, Firmeninhaber:in, Verwaltungs- oder Gartenbau-Angestellte:r, Lehrende:r, Studierende:r oder Garten- und Naturliebhaber:in – sie eint das Interesse an der Bewahrung und Erneuerung von Gartenkunst und Landschaftskultur, an Natur-, Umwelt und Denkmalschutz.
Die DGGL wurde im Mai 1887 als Verein deutscher Gartenkünstler (VdG) in Dresden gegründet: Garten- und Landschaftsplaner:innen traten für den Erhalt gartenkünstlerischer und landschaftskultureller Werte ein. In dieser Tradition steht die DGGL nach wie vor.
Unsere Ziele heute: Wir wollen Gartenlust wecken, erleben und erlebbar machen, nachhaltig die Qualität unserer Landschaften, Parks und Gärten gewährleisten, der Gesellschaft ihren Wert vermitteln, neue Konzepte fördern und zudem erreichen, dass verstärkt ästhetische, ökologische und landschaftsplanerische Argumente die Politik beeinflussen.
Fördern und Sponsern
Unterstützen Sie unsere Arbeit – und werden Sie FÖRDERMITGLIED
Fördermitglieder sind juristische oder natürliche Personen, die die DGGL in ihren Zielsetzungen durch festgesetzte Förderbeiträge fördern. Sie sind berechtigt, die Bezeichnung „Fördermitglied der DGGL“ zu führen und an allen Veranstaltungen der DGGL teilzunehmen. Sprechen Sie uns an!
Unterstützen Sie unsere Arbeit – und werden Sie SPENDER:IN
Spende | Die DGGL ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Spenden sind steuerlich absetzbar. Bis 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheiniung. Bei darüberhinausgehenden Beträgen, erhalten Sie eine Spendebescheinigung. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Kontaktdaten mit.
Jetzt spenden: DGGL, Berliner Sparkasse, IBAN: DE84 1005 0000 1130 0052 80
Unterstützen Sie unsere Arbeit – und werden Sie SPONSOR:IN
Sponsoring | Insbesondere für unsere Projekte und Publikationen bietet sich ein Sponsoring an, bei dem Sie passgenaue Gegenleistungen für Ihr Sponsoring erwarten können.
Bitte kontaktieren Sie unseren Bundesschatzmeister.
UNSERE FÖRDERER UND SPONSOREN
Wir bedanken uns herzlich bei allen, die sich durch ihre Mitgliedschaft, durch ihre finanzielle Unterstützung und durch ihr ehrenamtliches Engagement für die Ziele der DGGL einsetzen.
Mitgliedschaften der DGGL
Die DGGL ist Mitglied in folgenden Vereinen und Verbänden:
Schlösser und Gärten Deutschland e. V.
-> https://schloesser-gaerten-deutschland.de/
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e. V. (DGG)
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
-> www.dnr.de
Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring wurde 1950 gegründet und bündelt heute die Interessen von knapp 100 deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen, Natursportorganisationen, Erzeugerverbänden, Stiftungen und Instituten, die zusammen mehr als elf Mio. Menschen erreichen. Der DNR tritt ein für den Schutz der biologischen Vielfalt, für Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Klimaschutz.
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Deutsche Gartenbaubibliothek
Die Spezialbibliothek für Gartenliteratur in Deutschland
Weltweit bedeutende Sammlung der Gartenliteratur
Die grundlegende Aufgabe der Deutschen Gartenbaubibliothek ist es, gartenkulturelle Schriften vielfältigster Art zu sammeln, zu bewahren und sie für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Durch den Zusammenschluss von historisch wertvollen Vereinsbüchereien und über 80-jährige Sammlungstätigkeit ist die Bibliothek zu einer europa- und auch weltweit bedeutenden Sammlung der Gartenliteratur herangewachsen. Die Gartenbaubibliothek ist seit 1965 Teil des Bestandes der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin. Als Sondersammlung wird sie dort in enger Kooperation mit dem eingetragenen Verein Deutsche Gartenbaubaubibliothek e.V. erweitert, gepflegt und digitalisiert.
Tradition seit 1822
Die Anfänge der Bücherei reichen bis 1822 zurück. Damals wurde der Verein zur Beförderung des Gartenbaues gegründet, zu dessen Aufgaben auch der Aufbau einer Vereinsbibliothek gehörte. Die Buchbestände dieses Vereins (heute Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822, DGG) wurden 1936 auf Betreiben von Dr. Robert Zander (1892-1969) mit denen des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues (darunter die Bestände des Deutschen Pomologen-Vereins von 1860) und der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst (heute DGGL) zusammengeführt und sind seitdem unter dem Namen Bücherei des Deutschen Gartenbaues bekannt.
Seit 1965 ist die Bibliothek Dauerleihgabe an der TU Berlin: Sie wird von der Universitätsbibliothek und dem Deutschen Gartenbaubibliothek e.V. gemeinsam gepflegt, erweitert und auf aktuellem Stand gehalten. 2017 wurden sowohl die Bücherei des Deutschen Gartenbaues, der Verein als auch die Sondersammlung Gartenbaubücherei, als die sie seit 2004 in der Universitätsbibliothek geführt wurde, in Deutsche Gartenbaubibliothek umbenannt.
Bestände
Die Deutsche Gartenbaubibliothek umfasst mehr als 56.000 Bände. Hiervon sind 24.000 Bände Monographien. Etwa 3.500 Monographien und 4.000 Zeitschriftenbände sind vor 1900 erschienen. Das älteste Buch stammt von 1529, die älteste Zeitschrift von 1783. Daneben gibt es u.a. verschiedene Sammlungen (Sonderschriften; Plan, Plakat und Loseblatt; Autographen; Firmenkataloge), außerdem umfangreiches Archivmaterial (darunter die Archive der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft und des Deutschen Pomologischen Vereins).
Nicht zuletzt beantwortet die Bibliothek auch ganz praktische, ökonomisch bedeutsame Fragen zu neuesten wissenschaftlichen Anbaumethoden, Fragen der Gartengestaltung, der Hydrokultur, der Erzeugnisverwertung und anderen Spezialthemen. Für Liebhaber der Buchkunst bewahrt die Bibliothek zahlreiche bibliophile Schätze, angefangen bei Kunst- und Wunderbüchern über Hausvaterliteratur bis hin zu kunstvoll gestalteten, großformatigen Bildtafelwerken.
Bücher brauchen Freunde!
Unterstützen Sie den Verein Deutsche Gartenbaubibliothek e.V. durch Ihre Mitgliedschaft und ermöglichen ihm damit Erweiterung, Erhaltung und Erschließung der Bestände.
- Sie erhalten als Mitglied halbjährlich die Vereinszeitschrift ZANDERA, die über interessante Bestände und Neuerwerbungen der Bibliothek, Garten- und Pflanzengeschichte und Vereinsprojekte berichtet.
- Mitglieder zahlen keine Benutzungsgebühr bei der UB. Wohnen Sie außerhalb Berlins, können Bücher gegen Portoerstattung zugesandt werden, sofern die Ausleihe gestattet ist (im Übrigen gelten die Benutzungsbedingungen der UB.).
- Der Mindestbeitrag beträgt 35 € im Jahr. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden.
INFORMATIONEN und KONTAKT
Deutsche Gartenbaubibliothek e.V.
c/o Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek
Fasanenstraße 88
10623 Berlin
Tel.: 030 314 761 49
E-Mail:
Kulturpreisträger seit 2001
- Kulturpreis 2019 - Goldenes Lindenblatt für den Stadtparkverein Hamburg e.V., die Stiftung (M)ein Englischer Garten und den Landschaftsgarten Seifersdorfer Thal e.V.
- Kulturpreis 2018 - Goldenes Lindenblatt für die Klosterkammer Hannover
- Kulturpreis 2015 - Goldenes Lindenblatt für Hasso Lebrecht von Blücher
- Kulturpreisverleihung 2013 mit Landesverbandskonferenz (LVK)
- Kulturpreis 2013 - Goldenes Lindenblatt für Moritz von Hessen
- Kulturpreis 2012 - Goldenes Lindenblatt für Siegfried Sommer und Rudolf Schröder
- Kulturpreis 2011 - Goldenes Lindenblatt für den Bürgerparkverein Bremen sowie Werner Damke
- Kulturpreis 2010 - Goldenes Lindenblatt für Gisela und Hermann Freudenberg
- Kulturpreis 2009 - Goldenes Lindenblatt für Gräfin Sonja Bernadotte af Wisborg
- Kulturpreis 2008 - Goldenes Lindenblatt für den Bayerischen Rundfunk
- Kulturpreis 2007 - Goldenes Lindenblatt für Dr. Dietrich H. Hoppenstedt
- Kulturpreis 2006 - Goldenes Lindenblatt für Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
- Kulturpreis 2005 - Goldenes Lindenblatt für Dr. Lutz Spandau
- Kulturpreis 2004 - Goldenes Lindenblatt für Marie Christine Gräfin Wolff Metternich und Dr. Michael Vesper
- Kulturpreis 2003 - Goldenes Lindenblatt für Dr. Fritz Brickwedde
- Kulturpreis 2002 - Goldenes Lindenblatt für Dr. Karl-Heinz Carl
- Kulturpreis 2001 - Goldenes Lindenblatt für Gräfin von Oeynhausen-Sierstorpff