Stellungnahmen
Eremitage Waghäusel: Historische Gartenanlage und Umgebung schützen
Die Eremitage Waghäusel ist ein bedeutendes barockes Schloss- und Gartenensemble. Zu ihrem Denkmalwert gehören neben den Gebäuden auch der historische Wegestern, Garten- und Parkflächen, Alleen, Sichtachsen und die Beziehung zur umgebenden Kulturlandschaft. Der Arbeitskreis Historische Gärten der DGGL hat die Planungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Eremitage Teilgebiet I“ geprüft und eine fachliche Stellungnahme eingereicht. Gefordert werden insbesondere eine vertiefte Untersuchung des Umgebungsschutzes, eine gartendenkmalpflegerische Wirkungsanalyse, belastbare Visualisierungen und eine nachvollziehbare Prüfung freiraumschonender Alternativen. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum „Ersten Sächsischen Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung“ haben wir eine Stellungnahme eingereicht. Darin setzen wir uns kritisch mit den vorgesehenen Änderungen auseinander, soweit sie den Denkmalschutz und insbesondere historische Gärten, Parkanlagen und Garten- und Landschaftsdenkmale betreffen. Aus unserer Sicht dürfen Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau nicht dazu führen, dass fachliche Prüfungen, Dokumentationspflichten und denkmalrechtliche Genehmigungen geschwächt werden. Gerade historische Gärten sind empfindliche Kulturdenkmale, deren Wert im Zusammenspiel von Raumstruktur, Vegetation, Wegen, Sichtbeziehungen, Ausstattung und Pflege liegt. Wir sprechen uns daher für eine weiterhin verbindliche denkmalfachliche Prüfung und für den Erhalt notwendiger Nachweis- und Dokumentationspflichten aus.
Hier geht es zur Stellungnahme.
Neue Stellungnahme zum IndustriePark Oberelbe
Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. und ihr Arbeitskreis Historische Gärten haben dem Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine weitere Stellungnahme zur überarbeiteten Planung des Bebauungsplans Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ übermittelt. Darin werden fortbestehende Widersprüche der schalltechnischen Untersuchung, die begrenzte Aussagekraft des vom Zweckverband beauftragten Rechtsgutachtens sowie der weiterhin bestehende denkmalfachliche Prüfungsbedarf aufgezeigt. Gefordert werden insbesondere eine unabhängige Prüfung der Fachunterlagen, eine aktuelle Bewertung des Umgebungsschutzes des Barockgartens Großsedlitz und eine gemeinsame Betrachtung der Bebauungspläne Nr. 1.1 und Nr. 1.2 einschließlich ihrer kumulativen Auswirkungen. Die Stellungnahme ist hier zu finden.
Stellungnahme zur geplanten Neuordnung von Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen
Die Sächsische Staatsregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Denkmalpflege und Archäologie im Freistaat Sachsen. Vorgesehen ist unter anderem, das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und das Landesamt für Archäologie Sachsen zusammenzuführen und unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen anzusiedeln.
Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge. Aus unserer Sicht darf die fachliche Eigenständigkeit der Denkmalpflege und Archäologie nicht zugunsten verwaltungsorganisatorischer Bündelung aufgegeben werden. Der Schutz des kulturellen Erbes braucht unabhängige Fachbehörden, wissenschaftliche Kompetenz und eine klare Trennung zwischen fachlicher Bewertung und behördlichem Vollzug.
Mit unserer Stellungnahme wenden wir uns daher an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen sowie an die Fraktionen des Sächsischen Landtages und bitten darum, die geplante Reform kritisch zu überprüfen.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Erneute Stellungnahme zum Umgebungsschutz am Barockgarten Großsedlitz
Die DGGL hat dem Landratsamt in einer weiteren Stellungnahme dargelegt, dass der Barockgarten Großsedlitz nur im Zusammenhang mit seiner umgebenden Kulturlandschaft angemessen geschützt werden kann. Aus Sicht der DGGL sind insbesondere die Raumwirkung des Gartens, die südliche Hochebene und die Entwicklung des Jagdwalds bislang nicht mit der nötigen Tiefe in die Abwägung eingestellt worden.
Die Stellungnahme finden Sie hier als pdf
Stellungnahme zur Änderung des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen
Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) hat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Aus Sicht der DGGL dürfen historische Gärten, Parks und Kulturlandschaften nicht durch Verfahrensverkürzungen, weitreichende Ausnahmen und eine Schwächung fachlicher Mitwirkung im Denkmalschutz beeinträchtigt werden.
Die Stellungnahme als pdf finden Sie hier
Stellungnahme zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes
Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL)
hat sich mit einer Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren
zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes eingebracht.
Aus Sicht der DGGL müssen historische Gärten, Parks und Kulturlandschaften
auch künftig durch verbindliche Fachbeteiligung, klare Schutzstandards und
eine den besonderen Freiraumbezügen angemessene Denkmalpraxis wirksam gesichert werden.
Die Stellungnahme als pdf ist hier zu finden
Stellungnahme zum Umgebungsschutz des Barockgartens Großsedlitz
Der Barockgarten Großsedlitz ist ein herausragendes Gartendenkmal, dessen Bedeutung sich nicht nur aus der erhaltenen Gartenarchitektur und Ausstattung, sondern auch aus seiner landschaftlichen Einbindung, seiner Raumwirkung und seinen historischen Sichtbeziehungen ergibt. Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) setzt sich seit 2020 mit den Planungen im Umfeld des Barockgartens auseinander und hat dazu bereits am 11.08.2020 sowie am 19.09.2023 Stellung genommen. In einem aktuellen Schreiben an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge äußert sich der Arbeitskreis Historische Gärten zu planungsrechtlichen Fragen, zum Umgebungsschutz historischer Gärten und zum Zustand des sogenannten Jagdwalds als Bestandteil der historischen Parklandschaft. Ziel ist eine sachliche und fachliche Einordnung des laufenden Verfahrens.
Hier finden Sie die Stellungnahme als pdf