Seit 2020 plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, das dortige Denkmalschutzgesetz neu zu fassen und dabei wesentliche Inhalte zu ändern. Nach Diskussion einer ersten Entwurfsfassung liegt inzwischen ein überarbeiteter zweiter Gesetzentwurf vor.
Zu beiden Fassungen hat die DGGL im Rahmen der Verbandsbeteiligung jeweils kritisch Stellung genommen. Die Stellungnahme vom April 2021 zum zweiten Entwurf der Neufassung finden Sie hier:

»» Link zur Stellungnahme der DGGL (PDF)

Um die Kräfte im Engagement für ein wirklich zukunftsweisendes Denkmalschutzgesetz in NRW zu bündeln, haben sich namhafte Verbände, Vereine und Initiativen zum “Denkmalschutz-Bündnis NRW“ zusammengeschlossen. Auch die DGGL ist diesem Bündnis beigetreten. Weitere Informationen dazu finden sich unter
https://denkmalschutz-erhalten.nrw