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© Joachim Schnitter

25. September 2017 - Der Wallringpark ist Hamburgs prägende Parklandschaft in der City und hat sich unter der deutschlandweit bekannten Marke „Planten un Blomen“ in das Bewusstsein der Hamburgerinnen und Hamburger seit Generationen eingeschrieben.

Doch weder der weit überdurchschnittliche Pflegezustand noch Rekord-Besucherzahlen, nicht einmal der gesetzlich festgeschriebene Schutz als Gartendenkmal haben es verhindern können, dass die wachsende Stadt immer wieder Teile des Ensembles durch Bauvorhaben beeinträchtigt oder schlicht überbaut. Ein erst kürzlich errichtetes weiteres Hochhaus im Gustav-Mahler-Park und der genehmigte Bau eines voluminösen Gebäudekomplexes am Hafentor wie auch die CCH-Erweiterung mit dem Verlust des jetzigen Parkeingangs sind die jüngsten Beispiele dieser besorgniserregenden Entwicklung. Sie hat Denkmalpfleger, Grünplaner, Parkliebhaber und besorgte Bürger dazu veranlasst, sich in einer öffentlichen Veranstaltung am 20.09.2017 über weitere in Diskussion befindliche Bauvorhaben zu informieren, die erneut einschneidende Verluste der Parkanlage zur Folge haben würden. Die Veranstaltung wurde von elf Hamburger Verbänden/Vereinen bzw. Gremien getragen. Zwei derzeit besonders gravierende Problemlagen zeichnen sich demnach an der Marseiller Straße (a) und am Stephansplatz (b) ab:

  • a. Die Erweiterungswünsche der Bucerius-Law-School – gemäß Beschluss der Bürgerschaft bis zu 8.000 m² Bruttogeschossfläche - unmittelbar oberhalb der Schaugewächshäuser würden das kunsthistorisch besonders wertvolle Ensemble aus Mittelmeerterrassen und Schaugewächshäusern optisch und funktional erheblich beeinträchtigten. Zudem droht hier Aufgabe und Verlust eben dieser Schaugewächshäuser mit ihrem bedeutenden Sammlungen. Weiterhin wäre die preisbelohnte und sehr zu begrüßende Planung einer Umwandlung der Marseiller Straße in eine offene Parkanlage gefährdet.

  • b. Die Streckenführung der neuen U 5 könnte am Stephansplatz den unwiederbringlichen Verlust von Teilen des Japanischen Landschaftsgartens, des Taxodiumgartens und des historischen Wallgrabens nach sich ziehen: Drei aus unterschiedlichen Gründen unersetzliche und auch durch Rekonstruktion nicht wiederherstellbare Kulturschätze.

Die Unterzeichner fordern daher, keine weiteren Verluste am Gartendenkmal Wallringpark in seinen gegenwärtigen Grenzen mehr zuzulassen. Dies beinhaltet:

  • keine weiteren störenden Eingriffe in den Park
  • innnerhalb des Parks Erhalt und Entwicklung ausschließlich von Bauten, die dem Park dienen
  • Stärkung des Denkmals durch ein Parkpflegewerk

Wir bitten Sie als politische Vertreter dieser Stadt, dies per Senatsbeschluss als unumstößlich festzuschreiben und in die Begründung des Denkmalwerts in das Denkmalverzeichnis der Stadt aufnehmen zu lassen.

Die Beschädigung der Marke Planten un Blomen wäre auch eine Beschädigung der Marke Hamburg. Hamburg muss gerade als wachsender Stadt daran gelegen sein, diesen kulturellen Freiraum als herausragende Qualität des Stadtbildes zu stärken!

Text: Dr. Joachim Schnitter