Im Rahmen der Verbändeanhörung zum „Ersten Sächsischen Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung“ haben wir eine Stellungnahme eingereicht. Darin setzen wir uns kritisch mit den vorgesehenen Änderungen auseinander, soweit sie den Denkmalschutz und insbesondere historische Gärten, Parkanlagen und Garten- und Landschaftsdenkmale betreffen. Aus unserer Sicht dürfen Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau nicht dazu führen, dass fachliche Prüfungen, Dokumentationspflichten und denkmalrechtliche Genehmigungen geschwächt werden. Gerade historische Gärten sind empfindliche Kulturdenkmale, deren Wert im Zusammenspiel von Raumstruktur, Vegetation, Wegen, Sichtbeziehungen, Ausstattung und Pflege liegt. Wir sprechen uns daher für eine weiterhin verbindliche denkmalfachliche Prüfung und für den Erhalt notwendiger Nachweis- und Dokumentationspflichten aus.
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