Bild
Panoramablick am Waldrand des Weesensteiner Belvederes. Foto: Jutta Curtius

Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. und ihr Arbeitskreis Historische Gärten haben dem Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine weitere Stellungnahme zur überarbeiteten Planung des Bebauungsplans Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ übermittelt. Darin werden fortbestehende Widersprüche der schalltechnischen Untersuchung, die begrenzte Aussagekraft des vom Zweckverband beauftragten Rechtsgutachtens sowie der weiterhin bestehende denkmalfachliche Prüfungsbedarf aufgezeigt. Gefordert werden insbesondere eine unabhängige Prüfung der Fachunterlagen, eine aktuelle Bewertung des Umgebungsschutzes des Barockgartens Großsedlitz und eine gemeinsame Betrachtung der Bebauungspläne Nr. 1.1 und Nr. 1.2 einschließlich ihrer kumulativen Auswirkungen. Die Stellungnahme ist hier zu finden.