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Die DGGL hat dem Landratsamt in einer weiteren Stellungnahme dargelegt, dass der Barockgarten Großsedlitz nur im Zusammenhang mit seiner umgebenden Kulturlandschaft angemessen geschützt werden kann. Aus Sicht der DGGL sind insbesondere die Raumwirkung des Gartens, die südliche Hochebene und die Entwicklung des Jagdwalds bislang nicht mit der nötigen Tiefe in die Abwägung eingestellt worden.

Die Stellungnahme finden Sie hier als pdf