Der Arbeitskreis Historische Gärten der DGGL hat eine Stellungnahme zur geplanten organisatorischen Neuordnung des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe vorgelegt.
Der Stadtgarten ist als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Seine heutige Gestalt ist das Ergebnis einer rund zweihundertjährigen Entwicklung und wird wesentlich durch die Bundesgartenschau 1967 geprägt. Die DGGL fordert, die eigenständige gartenfachliche und denkmalpflegerische Verantwortung für den Stadtgarten in jeder künftigen Organisationsform dauerhaft zu sichern.
Dazu gehören qualifizierte Kompetenzen in Landschaftsarchitektur, Gartengestaltung und Gartendenkmalpflege sowie deren frühzeitige und verbindliche Einbindung in wesentliche Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vor einer abschließenden Entscheidung hält die DGGL zudem eine denkmalfachliche Prüfung des vorgesehenen Organisationsmodells unter Einbeziehung der zuständigen Denkmalschutzbehörden und des Landesamtes für Denkmalpflege für erforderlich.
Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit.