Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGGL-Akademie Schloss Biebrich (Stand 05.01.2013)
§ 1 Allgemeines
(1) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der DGGL-Akademie Schloss Biebrich, nachfolgend Akademie genannt, erkennen Sie die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen der Akademie.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen, Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nicht anderes ergibt, der Schriftform, Fax und E-Mail werden anerkannt. Erklärungen der Akademie genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
§ 2 Vertragsinhalt, Vertragsschluss
(1) Die Ankündigungen von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung entspricht einem Vertragsangebot. Sie haben dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung der Akademie ( Anmeldebestätigung ) zustande. Das versenden der Anmeldungsbestätigung per E-Mail ist zulässig.
(3) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Akademie und Ihnen als Anmeldende/n begründet.
(4) Die Akademie kann die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
§ 3 Entgelt
(1) Alle Preise des Veranstaltungsheftes verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Das Veranstaltungsgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Akademie. Die Anmeldung verpflichtet Sie- unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme-zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der evtl. zusätzlich im Veranstaltungsheft angegeben besonderen Kosten.
(3) Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen mit der Anmeldungsbestätigung eine Rechnung zu. Die Rechnung kann von der Akademie in Form eines PDF als E-Mail-Anhang erfolgen.
(4) Bitte beachten Sie folgende Fälligkeit der Rechnungen:
Die gesamte Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch muss der Zahlungseingang zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Bankkonto gebucht sein. Falls der Zahlungseingang nicht wie oben angegeben erfolgt, verfällt Ihr Anspruch auf eine Seminarteilnahme.
(5) Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer an:
DGGL-Akademie Schloss Biebrich /Deutsche Postbank AG/BLZ: 50010060/Konto: 991 247 609
Studenten erhalten nur gegen Nachweis einen Preisnachlass. Vertragsgrundlage ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns als Student eingeschrieben sind.
Nachträgliche Ermäßigungen, d.h. nach Ihrer schriftlichen Anmeldung können nicht angenommen werden. Es gilt nur ein beschränktes Kontingent an Seminarplätzen mit reduzierter Teilnahmegebühr, daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig anzumelden.
§ 4 Kündigung
(1) Eine Kündigung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Kündigen Sie das Vertragsverhältnis nach Veranstaltungsbeginn, habe Sie der Akademie sämtliche Kosten und Gebühren zu erstatten, die im Veranstaltungsheft angegeben sind.
(3) Die Seminargebühren entfallen, wenn ein Vertragsverhältnis mit einem anderen Bewerber zustande kommt und dieser sodann das angebotene Seminar besucht. Das Entgelt entfällt nur für den Fall, dass das neue Vertragsverhältnis aufgrund der ursprünglichen Kündigung zustande kam. Die Akademie behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kursteilnehmer zu kündigen. Die Kündigung durch die Akademie kann nur erfolgen, wenn ein Seminarteilnehmer vertragliche Pflichten verletzt hat oder die gebuchte Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen aufweist. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Kündigung seitens der Akademie bereits Zahlungen von Ihnen geleistet worden sein, werden die bereits geleisteten Gebühren ohne Abzug erstattet.
(4) Kündigt die Akademie, stehen dem Seminarteilnehmer keinerlei Schadenersatzansprüche zu. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Akademie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
§ 5 Teilnahmebescheinigungen
(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, möglich.
§ 5 Urheberrecht
(1) Alle Rechte, Vervielfältigungen und Nachdrucke von Seminarunterlagen oder Teilen davon verbleiben bei der Akademie, oder bei dem jeweiligen Referenten. Eine audio-und/oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils des Seminars ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
(2) Nehmen Sie an Seminaren mit EDV-Bestandteilen teil, haben Sie für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung gestellten Soft- und evtl. Hardware. Weder ganz, noch teilweise, darf der Seminarteilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Akademie unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Akademie automatische Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung folgende Daten erfasst. Name, Vorname, Anschrift, Telefon und/oder Handynummer, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt. Mit der Anmeldung stimmen Sie als Teilnehmer der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
(2) An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Die gilt auch für den Verzicht der Schriftform.
(3) Vorstehende Vertragsbedingungen heben frühere Vereinbarungen auf.
(4) Das Recht, gegen Ansprüche der Akademie aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Akademie anerkannt worden ist.
(5) Ansprüche gegen die Akademie sind nicht abtretbar.
(6) Gerichtsstand ist Wiesbaden