Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) hat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Aus Sicht der DGGL dürfen historische Gärten, Parks und Kulturlandschaften nicht durch Verfahrensverkürzungen, weitreichende Ausnahmen und eine Schwächung fachlicher Mitwirkung im Denkmalschutz beeinträchtigt werden.
Die Stellungnahme als pdf finden Sie hier