Der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V. (DGGL) wurde vor kurzem vom Bundesweltamt die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach §3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erteilt. So kann die DGGL zukünftig Verbandsklagen über das Umweltrecht erheben. Dies kann ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele der DGGL sein.
Die Anerkennung gilt für die in der Satzung des DGGL-Bundesverbandes in § 2 festgelegten Ziele und Aufgaben. Hier ein Auszug:
"§2 (1) Zweck der DGGL ist die Förderung von Gartenkunst, Landschaftskultur, Naturschutz, Landschaftspflege und Freiraumentwicklung, insbesondere durch Förderung naturgerechter und nachhaltiger Initiativen und Aktivitäten. In diesem Sinne setzt sich die DGGL dafür ein, Natur und Landschaft langfristig in ihrem Erholungswert sowie in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu sichern und zu entwickeln sowie künstlerisch gestaltete Freiräume zu erhalten und zu schaffen.
Deshalb tritt die DGGL insbesondere ein für
- die Ziele der Naturschutzgesetze
- die Erhaltung und Sicherung historischer Freiräume, von Gartendenkmalen und historischen Landschaften
- die Förderung der Erforschung der Gartenkulturgeschichte
- die Entwicklung der zeitgenössischen Gartenkunst
- die Verbreitung einer lebendigen Garten-, Friedhofs- und Landschaftskultur und
- die Erhaltung und Entwicklung erlebnisreicher und vielfältig nutzbarer Freiräume."
Die gesamte Satzung des Bundesverbandes kann man hier lesen.
Der Bescheid gilt nur für die länderübergreifend tätige Bundes-DGGL. Die Landesverbände können sich aber bei Bedarf darauf stützen und ggf. ein eigenes Anerkennungsverfahren betreiben.
Übrigens: die frühere Anerkennung als Naturschutzverein (heute Naturschutzvereinigung) wurde beibehalten und in den Bescheid mit aufgenommen.